Schadensmanagement

Was ist Schadensmanagement?

Wo gebaut wird entstehen Emissionen. Deren Einwirkungen auf die Nachbarliegenschaften nennt man Immissionen. Werden diese zu gross, können Schäden entstehen.

Nach Art.679 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches muss der Bauherr diese beseitigen oder entschädigen. Oft gehen aber die Meinungen von Geschädigten und Bauherrn auseinander:

  1. Ist ein Schaden neu oder alt?
  2. Ab welcher Breite ist ein Riss als Schaden zu betrachten?
  3. Sind die Schäden durch diese Bautätigkeit entstanden oder durch andere Einflüsse?
  4. Wieviel muss der Bauherr oder dessen Versicherung vergüten?
  5. etc.

Auch zwischen der Versicherung und dem Bauherrn ist nicht immer alles klar:

  1. Hat der Bauherr die Grenzwerte eingehalten?
  2. Hätte man die Schäden durch eine andere Baumethode verhindern können?
  3. Wurde genug für die Sicherheit der Nachbargrundstücke unternommen?
  4. etc.

Für den Bauherrn können diese Unsicherheiten kostspielig und zeitraubend werden. Zudem droht ein jahrelanger Streit mit den neuen Nachbarn.
Um dies zu verhindern, wird ein neutraler Experte beauftragt, die Bauarbeiten zu begleiten und im Schadensfall einen Entschädigungsvorschlag zu erarbeiten.

Dazu stehen mir folgende Mittel zur Verfügung:

- Rissprotokoll (auch Zustandsaufnahmen oder Bestandesaufnahme genannt)
- Kostenanalyse (Schadensberechnungen)
- Nivellement (Höhenaufnahmen)
- Erschütterungsmessungen
- Piezometermessungen (Grundwasserstandmessungen)

 

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