SchadensmanagementWas ist Schadensmanagement?Wo gebaut wird entstehen Emissionen. Deren Einwirkungen auf die Nachbarliegenschaften nennt man Immissionen. Werden diese zu gross, können Schäden entstehen. Nach Art.679 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches muss der Bauherr diese beseitigen oder entschädigen. Oft gehen aber die Meinungen von Geschädigten und Bauherrn auseinander:
Auch zwischen der Versicherung und dem Bauherrn ist nicht immer alles klar:
Für den Bauherrn können diese Unsicherheiten kostspielig und zeitraubend
werden. Zudem droht ein jahrelanger Streit mit den neuen Nachbarn. Dazu stehen mir folgende Mittel zur Verfügung: - Rissprotokoll (auch Zustandsaufnahmen oder Bestandesaufnahme genannt) |