Rissprotokoll oder Zustandsaufnahme

Zustandsaufnahmen sind vorsorgliche Beweisaufnahmen. Vor Baubeginn werden die schon vorhandenen sichtbaren Schäden der gefährdeten Objekte rund um die Baustelle aufgenommen und in einem Protokoll festgehalten.

Die Grundlagen für die Aufnahmen werden in der Norm SN 640 312a beschrieben.

Schlusskontrolle

Nach Beendigung der Bauarbeiten wird der Zustand der Gebäude mit der Zustandsaufnahme verglichen. Die Unterschiede werden in der Schlusskontrolle festgehalten.

Es wird empfohlen die Schlusskontrolle durchzuführen, bevor die Bauherrenhaftpflichtversicherung aufgelöst wird. Sonst muss die Bauherrschaft einen allfällig später gemeldeten Schaden selbst bezahlen.

 

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